Antwort 13.06.2024 von Maria-Lena Weiss CDU
Auf der Website des Deutschen Bundestags können Sie zudem stets meine namentlichen Stimmenabgaben verfolgen.
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Es gab zum ZP14 TOP einen Hammelsprung. An diesem habe ich teilgenommen.

In der von Ihnen angesprochenen Vorschrift geht es, so die gesetzgeberische Begründung, dass bei einer befristeten Erhöhung der erzeugten Gasmenge kein neues Baugesuch eingereicht werden muss
Für Nutzerinnen und Nutzer von Nieder- oder Nachtstromtarifen haben wir am 23. Juni 2023 im Deutschen Bundestag mit dem Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes einen niedrigen Referenzpreis eingeführt.
Die Rechtsgrundlage für Solaranlagen auf Dächern von denkmalgeschützten Häusern wurde in Rheinland-Pfalz am 15. März 2023 reformiert.