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(...) Welchen Anteil die öffentliche Hand am Aufkommen des Rundfunkbeitrags konkret hat, wird die in diesem Jahr anstehende Evaluation ergeben, die unter anderem auch dazu dienen wird, Spielräume für eine weitere Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk auszuloten. (...)
(...) Der neue Beitrag knüpft nicht mehr an das Bereithalten eines Empfangsgerätes an. Die Beitragspflicht besteht nun unabhängig von der tatsächlichen Rundfunknutzung, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk der gesamten Gesellschaft nutzt. Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, nicht notwendig empfängt. (...)