(...) In der Schweiz gibt es dazu den Merksatz: „Die Millionäre brauchen die Rentenkasse nicht, aber die Rentenkasse braucht die Millionäre“. Deshalb halte ich es nicht für sinnvoll, die Versorgungsleistungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk grundsätzlich in Frage zu stellen – wohl aber die Gehaltsstruktur, auf deren Basis diese berechnet werden (siehe meine Antwort auf ihre erste Frage, Stichwort Höchsteinkommen). Schließen der Schere zwischen Arm und Reich durch deutliche Wohlstandsanhebung der breiten Bevölkerungsschichten ist Ziel meines politischen Wirkens, das bedeutet auch Beibehaltung erreichter Standards. (...)
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(...) Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für alle Menschen in Deutschland frei empfangbar und bietet ein sehr vielfältiges Programm. Ein hochwertiger öffentlich-rechtlicher Rundfunk benötigt natürlich auch ausreichende finanzielle Mittel, um seinem Auftrag nachzukommen. Ich finde es richtig, dass es dazu eine Abgabe gibt, weil nur so die Mittel zweckgebunden bereitgestellt werden können. (...)
(...) Die Erhebung eines Rundfunkgebührenbeitrags statt einer Steuerfinanzierung wird mit dem Gebot der Staatsferne begründet. Dieses Gebot wird jedoch eklatant durch die Besetzung der Aufsichtsgremien (Rundfunkräte) verletzt. (...)
(...) Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort Ihre unbegründete Sorge nehmen zu können, dass hier ein verschwörerisches Rundfunkkartell am Werke wäre. Das ist wirklich nicht der Fall. (...)