Frage an Rico Anton bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Frage an Rico Anton von C. H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Werter Herr Anton,

vielen Dank für Ihre umfangreiche Antwort zum Thema Rundfunkfinanzierung. Leider lässt der Inhalt Ihrer Antwort darauf schließen - diese Kritik nehmen Sie bitte nicht persönlich, dass Sie mit der Thematik nur in dem Umfang vertraut sind, wie es in den einschlägigen Gesetzestexten nachlesbar ist. Deswegen sehe ich mich genötigt hier nochmal nachzuhaken.
Wo ich Ihnen entschieden widersprechen muss ist die etwaige Finanzierungslücke die entstehen würde, wenn öffentliche Gebäude von der Rundfunkgebühr ausgenommen wären. Die ÖR-Sendeanstalten haben in Folge der Reform des Finanzierungsmodells eine jährliche Geldquelle von ca. 7 bis 8 Mrd. Euro erhalten, welche hauptsächlich aus privaten Haushalten und Firmen gespeist wird. Die öffentlichen Gebäude haben hier nur eine verhältnismäßig(!) untergeordnete Rolle, was die Einnahmen angeht. Hinzu kommt, dass in Folge der Umstellung von analoger auf digitale Technik die (technischen) Produktions- und vor allem Distributionskosten von Rundfunkangeboten drastisch gesunken sind. Das zeigt sich schon allein daran, dass ARD und ZDF zahlreiche digitale Spartenkanäle unterhalten, deren Programmqualität sich mitunter nicht vom vorabendlichen Sendeangebot der privaten Sender unterscheiden lässt. Böse Zungen könnten da behaupten, dass ARD und ZDF nicht wissen wohin mit dem ganzen Geld. Und da Sie ein wissenschaftliches Gutachten ins Feld geführt haben, möchte ich das an dieser Stelle ebenfalls machen: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Der Bund hat den Ländern mit der sogenannten Schuldenbremse eine finanzielle Restriktion auferlegt, die zum Teil nur durch Konsolidierung erreicht werden kann. Warum nicht auch ähnliches von den ÖR-Sendeanstalten verlangen? Die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks können auch mit deutlich weniger Geld erfüllt werden.

Mit besten Grüßen,
C. H.

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Sehr geehrte(r) C. H.,

unter den gegebenen gesetzlichen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der von der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anerkannten Bedarfsanmeldungen der Rundfunkanstalten für die Betragsperiode 2013-2016 würde sich sehr wohl aktuell eine Finanzierungslücke ergeben, wenn die öffentlichen Gebäude / Behörden von der Betriebsstättenabgabe ausgenommen würden.

Welchen Anteil die öffentliche Hand am Aufkommen des Rundfunkbeitrags konkret hat, wird die in diesem Jahr anstehende Evaluation ergeben, die unter anderem auch dazu dienen wird, Spielräume für eine weitere Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlichen-rechtlichen Rundfunk auszuloten.

Eine andere Frage ist es allerdings, ob nicht im Lichte der technischen Entwicklung, der Kostenentwicklung und der stetigen Verbreiterung des privatwirtschaftlichen Angebots die Rahmenbedingungen für den öffentlichen Rundfunk fortzuentwickeln wären. Hierauf zielen, wenn ich Sie richtig verstanden habe, ihre Fragen im Wesentlichen ab. Einer solchen Diskussion stehe ich grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber. Entscheidend ist für mich aber, dass die unabhängige Aufgabenerfüllung des öffentlichen Rundfunks im Ergebnis gewahrt bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Rico Anton