Antwort 25.03.2024 von Marco Buschmann FDP
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
Die AfD-Jugendorganisation (JA) ist keine Partei iSv § 2 Absatz 1 PartG. Vielmehr ist die JA vereinsrechtlich organisiert, wie sich aus § 1 Absatz 1 der Bundessatzung der JA ergibt.
In meinen Augen muss unsere Strategie Dreierlei leisten:
Mit der AfD-Bundestagsfraktion ist eine ersatzlose Streichung der Kfz-Steuerbefreiung und/oder der Agrardieselvergütung in keinem Fall zu machen
Für Verbotsverfahren gibt es jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden. So oder so lässt sich das dahinterstehende Gedankengut nicht einfach verbieten, zumal mit einem mehrjährigen Verfahren zu rechnen wäre.