Ein Nachweis von C1-Kenntnissen über den Berufsabschluss ist aktuell nicht vorgesehen
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Momentan ist es so, dass die lokalen Behörden in Ihrem konkreten Fall schauen, ob Sie den Sozialleistungsbezug "selbst zu vertreten haben". Es ist also kein pauschaler Ausschlussgrund, sondern die Behörden prüfen die Lebenssituation im Einzelfall.
Das Ziel der Chancenkarte ist es, dass sich Menschen bereits während der Arbeitssuche mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten können
Jedes Bundesland und jede Kommune ist also in der Verantwortung, die örtlichen Behörden so auszustatten, dass sie Verfahren in einer angemessen Zeit bewältigen
Ich setze mich für die generelle Absenkung der Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre ein
Familienangehörige profitieren indirekt von den verkürzten Voraufenthaltszeiten für die "Hauptperson", die sich einbürgern lässt