Antwort 30.03.2022 von Tobias Hans CDU
Mit Blick auf den Standort Ensdorf sind neben der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen, die auch den bisherigen Betreiber und Grundstückseigentümer betreffen
Mit Blick auf den Standort Ensdorf sind neben der zur Verfügung stehenden Gesamtfläche eine Reihe weiterer Faktoren zu berücksichtigen, die auch den bisherigen Betreiber und Grundstückseigentümer betreffen
Soweit die maßgeblichen Beschlüsse der Gremien der Gemeinde Überherrn, die Herrin des Verfahrens ist.
Daher handelt es sich bei der Flächenauswahl nicht wie von Ihnen beschrieben um Zufall, sondern um eine gut vorbereitete Auswahl (...).
Im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten hat mein Bundesland die am weitesten gefassten Regelungen zu Sonntagsöffnungen gefasst.
Meine Haltung zum Ansiedlungsvorhaben ist ja vollkommen klar und Ihnen wohlbekannt.