Antwort 08.11.2019 von Thomas Oppermann SPD
(...) die Mitglieder der Ethikkommission arbeiten ehrenamtlich. Wir erhalten für die Sitzungen lediglich eine Aufwendungspauschale. (...)
(...) die Mitglieder der Ethikkommission arbeiten ehrenamtlich. Wir erhalten für die Sitzungen lediglich eine Aufwendungspauschale. (...)
(...) Im Arbeitsvertrag kann für Nebentätigkeiten allerdings ein Zustimmungsvorbehalt des Arbeitgebers vereinbart werden. Arbeitgeber müssen diese Zustimmung geben, wenn die gewünschte Nebentätigkeit ihre berechtigten betrieblichen Interessen nicht beeinträchtigt. (...)

(...) ich war bis zum Beginn der Sommerferien 2017 Lehrer am BTG, war danach für den Wahlkampf beurlaubt (unbezahlt) und bin seit meiner Wahl in den Bundestag weiterhin beurlaubt. Ich habe dadurch die Möglichkeit, nach Beendigung meiner Abgeordnetentätigkeit wieder in den Lehrerberuf zurückzukehren. (...)