Hier ist es so, dass auch für Menschen, deren Einbürgerungszusicherung lange genug gültig ist, als dass das Gesetz vor Ablauf der Einbürgerungszusicherung in Kraft tritt, die Mehrfachstaatsangehörigkeit möglich sein wird
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Antwort 09.06.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 08.06.2023 von Hakan Demir SPD
Ein Inkrafttreten Ende 2023 sollte aber realistisch sein.
Antwort 05.06.2023 von Hakan Demir SPD
Ich bin der Meinung, dass Menschen wie Sie, die beispielsweise durch Berufstätigkeit und Pflege keine Kapazitäten für einen Integrationskurs haben und die ja sonst alle Voraussetzungen wie Lebenszeit in Deutschland, Lebensunterhalt oder Sprachkenntnisse erfüllen, auch eingebürgert werden können sollten.
Antwort 02.06.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es ist höchste Zeit, dieser Realität durch ein zeitgemäßes, modernes Staatsangehörigkeitsrecht Rechnung zu tragen.
Antwort 16.06.2023 von Omid Nouripour BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Hierbei handelt es sich nicht um eine politische Wertung, sondern um die Anerkennung der Realitäten vor Ort.
Antwort 12.06.2023 von Hakan Demir SPD
Die 5 Jahre Aufenthaltszeit eines Elternteils müssen bei Geburt des Kindes erfüllt sein, ein nachträgliches Erreichen der 5 Jahre ist nicht möglich.