Zudem lässt sich das demokratiefeindliche Gedankengut nicht einfach verbieten. Deshalb ist es an allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 26.01.2024 von Christian Kühn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.04.2024 von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Antwort 19.01.2024 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrter Herr B.,
Antwort 09.02.2024 von Norbert Maria Altenkamp CDU
AfD inhaltlich stellen - Parteiverbotsverfahren würde AfD vermutlich eher stärken als schwächen
Antwort 22.05.2024 von Kordula Schulz-Asche BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ich selber bin hin- und hergerissen, ob ein Verbot sinnvoll ist oder nicht.
Antwort 15.02.2024 von Oliver Krauß CDU
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.