Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Christian Kühn
Antwort 26.01.2024 von Christian Kühn BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zudem lässt sich das demokratiefeindliche Gedankengut nicht einfach verbieten. Deshalb ist es an allen überzeugten Demokratinnen und Demokraten in den Kommunen, auf Landes- und Bundesebene, die AfD inhaltlich zu stellen und ihr zuallererst so den Nährboden zu entziehen.

Hanna Steinmüller
Antwort 03.04.2024 von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.

Portrait von Oliver Krauß
Antwort 15.02.2024 von Oliver Krauß CDU

Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.