Antwort 11.05.2023 von Marco Buschmann FDP
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Eine Entscheidung, ob und wie eine mögliche Anpassung erfolgt, ist noch nicht getroffen worden
Ohne konkrete Darlegung des fraglichen Sachverhaltes kann es weder eine Kleine Anfrage noch gar einen Untersuchungsausschuss geben
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden.
Als externe Partei sollten wir bei der Bewertung des ukrainischen Wehrpflichtgesetzes Zurückhaltung üben, gerade mit Blick auf deren existenziellen Kampf ums Überleben.
Dies sehe ich eher kritisch, da bei Anweisungen im Einzelfall schon eher die Unabhängigkeit der Justiz gefährdet ist.