Vielen Dank für Ihre Frage! Als engagierte Vertreterin für Klimaschutz würde ich mich dem nicht entgegenstellen. Die gute Nachricht ist jedoch, dass Klimaschutz bereits heute weitgehend als Verfassungsgut anzusehen ist und durch mehrere rechtliche Grundlagen gestützt wird:
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Angesichts der Dringlichkeit der Klimakrise und des unmittelbaren Handlungsdrucks steht für uns das Ziel im Vordergrund, mit den Kommunen gemeinsam schnellstmöglich die nötigen Aktivitäten zu identifizieren und in Umsetzung zu bringen, um Klimaschutz effektiv betreiben zu können
Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz im Grundgesetz ist eine Möglichkeit, die ich befürworte. Andere Instrumente sollte ebenfalls verfolgt werden.
Damit wir die Klimaschutzziele erreichen können, brauchen wir die Kommunen.
Ich befürworte die explizite Aufnahme von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz
Die Linke begrüßte die Absicht der Koalition, den Klimaschutz im Immissionsschutzgesetz zu verankern. Sie wies jedoch darauf hin, dass die notwendigen finanziellen, personellen und fachlichen Ressourcen für die Umsetzung des Gesetzes nicht vorhanden sind, was eine Verabschiedung inakzeptabel macht.