Antwort 03.04.2024 von Hanna Steinmüller BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Grundsätzlich ist es ratsam, ein Verbotsverfahren erst gründlich zu prüfen, um verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu stehen.
Sehr geehrter Herr B.,
AfD inhaltlich stellen - Parteiverbotsverfahren würde AfD vermutlich eher stärken als schwächen
Ich selber bin hin- und hergerissen, ob ein Verbot sinnvoll ist oder nicht.
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.
Seit ihrer Gründung vor mittlerweile zehn Jahren hat sich die AfD stetig radikalisiert und sich in mehreren Landesverbänden zu einer offen rechtsextremistischen Partei entwickelt.