Antwort ausstehend von Joachim Wundrak AfD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 21.03.2023 von Georg Eisenreich CSU
Wie in allen anderen Fällen, in denen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen, sind die Staatsanwaltschaften daher auch in Fällen des Kirchenasyls verpflichtet, Ermittlungen einzuleiten, wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.
Antwort ausstehend von Gönül Bredehorst SPD
Antwort ausstehend von Wolfgang Kubicki FDP
Antwort 26.02.2023 von Thorsten Frei CDU
Mir scheint jedoch, dass diese Abmahnmasche relativ neu ist.
Antwort 24.04.2023 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schon im bestehenden Urheberrecht sind rechtsmissbräuchliche Abmahnungen nach §242 BGB rechtswidrig. Beispiele wie das von Ihnen angeführte werden die Fachpolitiker*innen weiterhin beobachten und evaluieren, ob weitergehender Handlungsbedarf besteht.