Antwort 22.03.2023 von Marco Buschmann FDP
Im Vordergrund steht daher, dass die vorhandenen Maßnahmen auch bestmöglich zum Einsatz kommen und das geltende Recht effektiv durchgesetzt wird.
Im Vordergrund steht daher, dass die vorhandenen Maßnahmen auch bestmöglich zum Einsatz kommen und das geltende Recht effektiv durchgesetzt wird.
Selbstverständlich wäre es wünschenswert, wenn der russische Präsident sich dem internationalen Strafgerichtshof stellen müsste.
Zu beachten ist, dass bestimmte Straftatbestände (z.B. Korruptionsdelikte, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Rechtsbeugung etc.) ausschließlich oder überwiegend von Amtsträgern begangen werden können.
Die Intoxikation durch Betäubungsmittel stellt daher für sich - anders als teilweise in der Berichterstattung suggeriert - keinen Grund dar, die Schuldfähigkeit zu verneinen.