Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einzustellen. Wie ist Ihre Rechtsauffassung dazu?

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Frage von Erhard J. •

Der § 146 GVG besagt, dass der Justizminister den Staatsanwalt anweisen kann, Ermittlungsverfahren, welche gegen ihn selbst gerichtet sind, einzustellen. Wie ist Ihre Rechtsauffassung dazu?

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Sehr geehrter Herr J.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin im EU-Parlament Mitglied im Wirtschaftsausschuss und im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten. Die Themen dieser Ausschüsse bilden den Schwerpunkt meiner Arbeit.

Nach meiner Information besagt § 146 GVG folgendes: "Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen." Er besagt also nicht explizit den von Ihnen genannten Sachverhalt. Da ich über keinerlei juristische Ausbildung verfüge, möchte ich die Interpretation dieses Paragraphen gerne den dafür ausgebildeten Juristen überlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Engin Eroglu

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