Eine Wahlrechtsreform brauchen wir. Ich finde allerdings, dass sich der personalisierte Verhältniswahlsystem bewährt hat und wir daran grundsätzlich festhalten sollten.
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(...) In der Tat ist der aktuelle deutsche Bundestag mit 709 zu groß und eine Verkleinerung ist notwendig. (...)
(...) Damit werden wir den verschiedenen Anforderungen unseres personalisierten Verhältniswahlrechts gerecht. Gleichzeitig wird es unwahrscheinlicher, dass Überhangmandate (und Ausgleichsmandate) entstehen, wodurch die Bundestag in den letzten Wahlen immer stärker angewachsen ist. In diesem Video erkläre ich den gemeinsamen Vorschlag: https://www.gruene-bundestag.de/themen/innenpolitik/wahlrecht-reformieren-aufblaehung-des-bundestages-verhindern (...)
(...) Würde die CSU insgesamt weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten, würde sie aller Voraussicht nach dennoch in den Bundestag einziehen, denn die Fünf-Prozent-Hürde gilt nicht für Parteien, die drei oder mehr Direktmandate erzielen. Durch diese sogenannte Grundmandatsklausel zogen beispielsweise die Linken 1994 in den Bundestag ein, obwohl sie insgesamt unter fünf Prozent lagen. (...)
Eine Regierungsmehrheit muss die Wählermehrheit widerspiegeln und darf sich nicht aus dem Zufall des Entstehens von Überhangmandaten ergeben.
(..) Der Ausschluss einer Gruppierung von Wahlen, aufgrund einer bestimmten Religionszugehörigkeit, steht daher im kompletten Widerspruch zu unserer freiheitlich-demokratischer Grundordnung sowie unserer Verfassung (...)