Antwort 29.04.2024 von Jutta Paulus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für neue Arzneimittel oder Impfstoffe wird übrigens grundsätzlich zunächst nur eine bedingte Zulassung erteilt, das ist keine Besonderheit für die Corona-Impfstoffe.
Für neue Arzneimittel oder Impfstoffe wird übrigens grundsätzlich zunächst nur eine bedingte Zulassung erteilt, das ist keine Besonderheit für die Corona-Impfstoffe.
Richtig ist jedoch, dass eine Impfung nicht nur gegen schwere Verläufe von COVID-19 schützt, sondern auch das Risiko einer Ansteckung und somit einer weiteren Übertragung der Erkrankung reduziert
Zwingend notwendig wäre eine positive Bewertung des Impfstoffes durch die europ. Arzneimittelbehörde, sowie eine Zulassung durch die Europäische Kommission.
Die Beforschung und Beobachtung der in Europa zugelassenen Impfstoffe ist umfassend und umfangreich.