(...) als Mitglied des Europäischen Parlaments kann ich natürlich nicht über bundesdeutsche Gesetzesvorschläge entscheiden. Könnte ich dies, würde ich dafür eintreten, dass bestimmte Nebeneinkünfte im Detail offengelegt werden müssten. Dies beträfe z.B. Vortragshonorare und Einkünfte aus Verbandsarbeit, zu der ich auch Gewerkschaftstätigkeiten zähle, also letztendlich Lobbytätigkeiten. (...)
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(...) Das Verfahren zur Offenlegung von Nebeneinkünften im Europäischen Parlament wird durch einen Verhaltenskodex geregelt, der vom Präsidium des Europäischen Parlaments ausgearbeitet und vom Plenum bestätigt wird. Nach der derzeitigen Regelung müssen Abgeordnete alle Nebeneinkünfte sowie jede berufliche Tätigkeit, die sie in den drei Jahren vor ihrer Wahl ins Parlament ausgeübt haben, in einem Stufensystem offenlegen. (...)
(...) vielen Dank für Ihre interessante Frage. Der Fall Steinbrück hat gezeigt, dass es Abgeordnete im Deutschen Bundestag gibt, die das Bundestagsmandat als Nebeneinkunft betrachten und andere Einkünfte haben, die die Diäten um ein Vielfaches übertreffen. Ich halte ein derartiges Vorgehen für absurd und mit einem Abgeordnetenmandat nicht vereinbar. (...)
Sehr geehrter Glaser,