Antwort 15.02.2024 von Katrin Göring-Eckardt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Leidtragende sind in beiden Fällen Zivilist*innen. Dieses inakzeptable Vorgehen verurteilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen immer wieder in aller Deutlichkeit.
Leidtragende sind in beiden Fällen Zivilist*innen. Dieses inakzeptable Vorgehen verurteilt die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen immer wieder in aller Deutlichkeit.
China bekommt keine "klassische" Entwicklungshilfe mehr, diese wurde bereits 2010 eingestellt.
Die Verwaltung (Baudezernat Hochbau) ist für die Einhaltung der baurechtlichen Vorgaben zuständig. Die von Ihnen angedeuteten Argumente sind vom Baurecht strikt zu trennen.
Religiöse Bauten sind in Deutschland zulässig - daher wurde meines Wissens nicht über das Gebäude als solches, sondern über einen Bauantrag abgestimmt.

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