Antwort 23.05.2025 von Dimitri Schulz AfD
AfD ist im Petitionsausschuss vertreten
AfD ist im Petitionsausschuss vertreten
Das Problem des Rechtsextremismus und des rechtsextremen Gedankenguts würde sich mit einem Verbot der AfD nicht automatisch auflösen. Stattdessen erachte ich es als zielführender, die AfD politisch zu stellen.
Das Europäische Parlament ist keine Justizbehörde und daher nicht befugt, rechtliche Ermittlungen durchzuführen, Urteile zu erlassen oder von Gerichten der Mitgliedstaaten erlassene Urteile aufzuheben.
Gemäß Art. 44 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Artikel 227 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat jeder Bürger das Recht, eine Petition an das Europäische Parlament zu richten.