Antwort 07.05.2025 von Maja Wallstein SPD
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre dient in erster Linie der spürbaren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen
Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege und Rechnungen von zehn auf acht Jahre dient in erster Linie der spürbaren Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen
In unserem Koalitionsvertrag wird deutlich, dass wir Schluss mit Bürokratiewahnsinn, digitaler Rückständigkeit und langsamen Genehmigungsverfahren machen.
Es ist vollkommen abwegig, zu behaupten, dass Bürokratieabbau zu gesundheitlichen Risiken führt und somit Folgekosten verursacht
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihr Interesse an meiner Stellungnahme zur Ihrer Frage vom 26. März 2025.