Antwort 01.11.2022 von Filiz Polat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Federführend liegt das Gesetz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Federführend liegt das Gesetz beim Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).
Letztlich ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Frage nicht mit Sicherheit zu prognostizieren, da Niedersachsen mit der Regelung zum Familienergänzungszuschlag rechtliches Neuland betritt. Allerdings sehen bereits Gesetze und Gesetzesentwürfe in Schleswig-Holstein, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern in Teilen vergleichbare Regelungen vor.
