Antwort 04.04.2023 von Ann-Veruschka Jurisch FDP
Flexibilität besteht, sofern die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln eingehalten wird.
Flexibilität besteht, sofern die Fürsorgepflicht des Dienstherrn sowie der wirtschaftliche und sparsame Umgang mit Haushaltsmitteln eingehalten wird.
Selbstverständlich nutzen wir vielfach digitale Möglichkeiten um uns mit unseren internationalen Partnern auszutauschen.
Die Bahn ist das Rückgrat der Mobilitätswende. Deshalb werden wir die Schiene in der Fläche ausbauen, Strecken reaktivieren und mit dem Deutschland-Takt Bahnfahren attraktiver machen
Zunächst möchte ich betonen, dass auch bei mir das Verhalten derjenigen, die sich nicht an die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie halten, auf großes Unverständnis stößt.