Ich hoffe, ich konnte damit weiterhelfen.
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Nach Artikel 7a Absatz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der Entwurfsfassung (EGBGB-E) unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Dies gilt somit für Deutsche wie auch für Staatenlose oder heimatlose Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, sowie für Asylberechtigte oder ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Inland.
Im Hinblick darauf ist zunächst klarzustellen: Entgegen verbreiteter medialer Darstellung zum Grund der Erteilung des Ordnungsgeldes hat die Abgeordnete Beatrix von Storch am 15. November 2023 das Ordnungsgeld nicht wegen ihrer Äußerungen zur Abgeordneten Tessa Ganserer erhalten, sondern für ihre aus der noch laufenden Sitzung in sozialen Medien veröffentlichte Kritik an der Sitzungsleitung der Vizepräsidentin.
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Meiner Meinung nach sollte eine Abtreibung nur in Ausnahmefällen vollzogen werden dürfen (die es sicherlich gibt) und nicht zum leichtfertigen medizinischen Standard werden