Antwort 10.02.2025 von Franziska Hoppermann CDU
Gleiches soll nach unserer Auffassung künftig gelten, wenn sich Doppelstaatler an Handlungen von Terrorvereinigungen im Inland beteiligen.
Gleiches soll nach unserer Auffassung künftig gelten, wenn sich Doppelstaatler an Handlungen von Terrorvereinigungen im Inland beteiligen.
Hier müsste ggf. die Bundestagsverwaltung Auskunft geben.
Grundsätzlich haben wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Frühjahr dieses Jahres die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit in Deutschland erweitert.
Eine weitere Staatsangehörigkeit kann angenommen werden, ohne die deutsche zu verlieren.
Ziel wäre in unseren Augen der Status quo ante. Selbstverständlich kann sich eine Rechtsänderung nur auf die Zukunft auswirken.
Die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit ist etwas ganz Besonderes; sie ist Ergebnis und Ziel einer gelungenen Integration in die deutsche Gesellschaft.