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Die Abschaffung der 3-Jahres-Einbürgerung ist ein politischer Kompromiss. Als SPD hätten wir die erst mit der letzten Einbürgerungsreform im Jahr 2024 geschaffene Regelung zur 3-Jahres-Einbürgerung beibehalten.
Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung.
Bis zum Inkrafttreten der Neuregelung ist die Einbürgerung nach 3 Jahren weiterhin möglich - da das Gesetz erst am Freitag im Bundesrat verhandelt wurde, steht die Verkündung im Bundesgesetzblatt und damit das Inkrafttreten noch aus
Anträge müssen trotz Personalmangels und hoher Nachfrage gründlich und individuell geprüft werden. Wir haben den Einbürgerungsprozess 2024 bereits vereinfacht.