Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Thorsten Frei
Antwort 20.08.2025 von Thorsten Frei CDU

Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.

Hakan Demir
Antwort 10.09.2025 von Hakan Demir SPD

Ich kann Sie nur ermutigen, sich an Ihre lokalen Politiker:innen zu wenden. An den / die Bürgermeister:in, die Stadtratsfraktionen, die Parteien vor Ort. Oder in Sachsen an die Stelle des Ausländerbeauftragten (https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml). Denn die haben die Zuständigkeit über die Einbürgerungsbehörden.

Hakan Demir
Antwort 26.08.2025 von Hakan Demir SPD

In der Sache: Als SPD hätten wir die 3-Jahres-Einbürgerung erhalten. Die Menschen erfüllen hohe Voraussetzungen. Sie sprechen ausnahmslos Deutsch auf dem Niveau C1, also auf akademischem Niveau.

Portrait von Svenja Schulze
Antwort 15.08.2025 von Svenja Schulze SPD

Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Umsetzung obliegt allerdings den Kommunen.

Portrait von Jörg Zirwes
Antwort ausstehend von Jörg Zirwes AfD
Portrait von Thorsten Frei
Antwort 08.08.2025 von Thorsten Frei CDU

Im konkreten Fall kann Ihre Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht im Bundestag abgeschlossen wurde und möglicherweise Änderungen zum Inkrafttreten oder eine Rückwirkung aufgenommen werden könnten.