Die Zuständigkeit für die Einbürgerungsverfahren liegt ausschließlich bei den Ländern, respektive den kommunal zuständigen Ausländerbehörden. Der Bund setzt alles daran, um durch gute Rahmenbedingungen zu unterstützen.
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Ich kann Sie nur ermutigen, sich an Ihre lokalen Politiker:innen zu wenden. An den / die Bürgermeister:in, die Stadtratsfraktionen, die Parteien vor Ort. Oder in Sachsen an die Stelle des Ausländerbeauftragten (https://sab.landtag.sachsen.de/de/einbuergerung-19092.cshtml). Denn die haben die Zuständigkeit über die Einbürgerungsbehörden.
In der Sache: Als SPD hätten wir die 3-Jahres-Einbürgerung erhalten. Die Menschen erfüllen hohe Voraussetzungen. Sie sprechen ausnahmslos Deutsch auf dem Niveau C1, also auf akademischem Niveau.
Von Seiten des Bundes können in Bezug auf die Bearbeitungszeiten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Die Umsetzung obliegt allerdings den Kommunen.
Im konkreten Fall kann Ihre Frage derzeit noch nicht abschließend beantwortet werden, da das Gesetzgebungsverfahren noch nicht im Bundestag abgeschlossen wurde und möglicherweise Änderungen zum Inkrafttreten oder eine Rückwirkung aufgenommen werden könnten.