Was passiert, wenn die Einbürgerungsurkunde verloren geht? Wir fordern dringend eine Verbesserung in dieser Angelegenheit.
Einbürgerungsurkunde liegt jedoch in der Natur des Menschen, dass dieses Dokument verloren gehen oder durch einen Fehler physisch beschädigt werden kann (die Urkunde ist übrigens auch sehr leicht).
Personen, die durch Geburt oder statt durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, sind den eingebürgerten Personen gleichgestellt. Sie benötigen jedoch keine Einbürgerungsurkunde. Wenn eingebürgerte Personen ihre Urkunde verlieren, ist es jedoch nicht möglich, ohne diese einen neuen Personalausweis oder Reisepass auszustellen. Personen, die ihre Staatsangehörigkeit nicht durch Einbürgerung erworben haben, haben dieses Problem nicht. Wie können wir gleich behandelt werden? In diesem digitalen Zeitalter sollten wir nicht mehr nur von einem Stück Papier abhängig sein.
Die Ausländerbehörde Berlin hat dieses Problem auf ihrer Website nicht geklärt. Ich frage mich, was passiert, wenn jemand seinen Ausweis verliert und einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte.
Sehr geehrter Herr A.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift. In der Tat, Dokumente können verloren gehen - und dies sollte nicht zu unlösbaren oder unverhältnismäßig komplizierten Situationen führen.
Die Einbürgerungsurkunde wird nur bei der ersten (!) Pass-Beantragung nach der Einbürgerung verlangt. Dies ist auch auf der Seite des LEA aufgeführt (https://service.berlin.de/dienstleistung/121151/) und insoweit sinnvoll, dass ohne bisheriges deutsches Ausweisdokument die Geburtsurkunde ohne Einbürgerungsurkunde keine ausreichende Information darüber gibt, ob jemand Anrecht auf das entsprechende Personaldokument hat.
Wenn Sie Ihre Urkunde verloren haben, können Sie zudem eine beglaubigte Kopie der Aktendurchschrift beantragen, die dann in Behördenangelenheiten als Ersatz der Urkunde dient. Hierüber informiert beispielsweise das BVA, der Umgang ist aber auch bei den Einbürgerungsbehörden im Inland vergleichbar (https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/EB15/Infobox_E15/Infobox_E15_5.html).
Auch bei dem Verlust der Geburtsurkunde ist es ja so, dass diese neu ausgestellt werden muss. Auch in Zeiten der Digitalisierung werden einige zentrale Personenstandsdokumente weiterhin in Papierform relevant bleiben.
Von daher ist in dieser Angelegenheit aktuell keine Änderung geplant.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
