Hat die alleinerziehende Mutter eine Ausnahme
Heute habe ich den Ablehnungsbescheid für meinen Einbürgerungsantrag erhalten. Ich habe eine Frist von einem Monat, um Widerspruch einzulegen.
In dem Bescheid wurden zwei Gründe für die Ablehnung genannt:
1. Ich habe vor dem zehnten Monat Leistungen vom Jobcenter erhalten.
2. Mein Studienfortschritt sei nicht ausreichend und es wurde angegeben, dass ich Vollzeit arbeiten müsste.
Mein aktueller Zustand ist folgender:
Ich bin alleinerziehende Mutter von zwei eingebürgerten Kindern.
Ich studiere Soziale Arbeit im fünften Semester im Vollzeitstudium (Vollzeit).
Meine aktuellen Einkünfte setzen sich wie folgt zusammen:
BAföG: 1250 €
Unterhalt: 390 €
Kindergeld: 500 €
Minijob: 520 € seit dem zehnten Monat
Ich bekomme derzeit keine Leistungen vom Jobcenter .
Die früheren Leistungen (500 € vom Jobcenter) waren nur vorübergehend, in einer Übergangsphase vor Beginn meiner Minijob-Tätigkeit,
Sehr geehrte Frau H.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und die detaillierte Schilderung Ihrer Situation.
Grundsätzlich ist es so, dass nur der Bezug von SGB II- und SGB-XII-Leistungen einen Ausschluss von der Anspruchseinbürgerung nach sich zieht - nicht jedoch der Bezug von BAföG oder Kindergeld. Ich vermute, dass die zuständige Behörde in Ihrem Fall jedoch eine negative Prognose zur dauerhaften Lebensunterhaltssicherung angestellt hat. Hier könnte in einer Beratung geprüft werden, ob sich die Lebensunterhaltsprognose noch einmal besser begründen lässt.
Alternativ besteht zudem die Möglichkeit, dass Sie eine Ermessenseinbürgerung beantragen. Hier hat die SPD sich in der letzten Staatsangehörigkeitsreform dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören neben Menschen mit Behinderung oder pflegenden Angehörigen explizit auch Studierende und Alleinerziehende. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses, in der der Gesetzgeber ausgeführt hat, für wen die Regelung insbesondere genutzt werden soll: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf) Denn es ist aus meiner Sicht richtig, dass auch Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen und nur aktuell ihren Lebensunterhalt aus guten Gründen nicht decken können (z.B. wegen des Studiums oder der familiären Situation), eingebürgert werden können, um gleichberechtigt in unserem Land leben zu können.
Hier ist es sehr wichtig, nicht nur die Zugehörigkeit zu den entsprechenden Gruppen darzulegen, sondern zu erläutern, dass man "alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen hat, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern" - in Ihrem Fall beispielsweise durch den Mix aus Studium mit hoffentlich guten Berufsaussichten und paralleler Erwerbstätigkeit.
Ich würde Ihnen aufgrund der Komplexität des Falls auf jeden Fall empfehlen, sich anwaltlich oder durch eine ortskundige Migrationsberatung (kostenlos) beraten zu lassen (hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ ).
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir
