Kann ihnen aber meine SPD-Kollegin Anna Kassautzki als kompetente Ansprechpartnerin empfehlen.
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Bisher deuten sich keine Vorhaben der Bundesregierung an, am Urheberrechtsgesetz in der von Ihnen gewünschten Richtung etwas zu ändern
Die Nutzung von sozialen Netzwerken oder digitalen (Klein-)Anzeigenportalen nehmen stetig zu und gehören längst zum Alltag der meisten Menschen. Dies muss auch im Urheberrecht berücksichtigt werden.
Das Urteil des LG Köln geht aus meiner Sicht nicht nur zu weit sondern auch völlig fehl. Insofern ist die Einschätzung des von Ihnen genannten Artikels zu teilen. Inwieweit hiergegen parlamentarisch vorgegangen werden kann, werden wir prüfen.
Inwieweit das von Ihnen genannte Urteil von früheren Entscheidungen, insbesondere der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 57 UrhG, abweicht, müsste im Einzelnen überprüft werden.