Einen genauen Zeitplan bei diesem Thema kann ich Ihnen leider nicht geben.
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Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Das Bundeskabinett hat am 29.03.2023 den Gesetzentwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen, der vom Bundesinnenministerium und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegt wurde
Auch wenn Sie die Einbürgerungszusicherung jetzt erhalten würden, müssten Sie diese nicht sofort zusagen, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten
Mit der Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts soll der Besitz mehrerer Staatsbürgerschaften erleichtert werden.
Klar ist, dass natürlich nur Studienzeiten in Deutschland angerechnet werden.