Mit der Reform wird entsprechend der jetzige § 25 aufgehoben
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Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Rente, oder auch BAföG sind keine Sozialleistungen und haben entsprechend keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Sie könnten bspw. jetzt schon Ihre Unterlagen einreichen und bei Inkrafttreten der Reform gelten für Sie ja die neuen Regelungen
Antwort 21.05.2023 von Hakan Demir SPD
Darüber entscheidet die zuständige Einwanderungsbehörde

Antwort 22.05.2023 von Josip Juratovic SPD
leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten, da sie unvollständig erscheint und ich nicht ganz verstanden haben, was genau ihre Frage ist.
Antwort 09.05.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
Da Ihre Frage nicht in meinen thematischen Zuständigkeitsbereich fällt, möchte ich Sie höflich bitten, sich damit an die zuständigen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion zu wenden, die Ihnen Ihre Frage detailliert beantworten können