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(...) Gleichzeitig entfällt die Pflicht, die Eilverordnung spätestens sechs Monaten zu überprüfen. Dies bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass die allgemeine Stallpflicht für immer festgeschrieben wird. Die Geflügelpest-Verordnung gilt zwar bundesweit, für die Umsetzung und Überwachung der in Verordnung gesetzten Standards sind jedoch die Behörden der Länder und Kommunen zuständig. (...)
(...) Die Stallpflicht ist lediglich eine Maßnahme, um vorzubeugen, dass der Virus in die Nutzgeflügelpopulation kommt. Einen 100%igen Schutz bietet die Aufstallung nicht, denn z.B. kann durch Kot von infizierten Wildvögeln kontaminierte Einstreu der Erreger trotz Aufstallung eingeschleppt werden (im Jahr 2007 wurde bisher bei 323 Wildvögeln in vier Bundesländern der Erreger nachgewiesen). (...)
(...) Wir wollen "Impfen statt Töten". Während unsere Nachbarländer Frankreich und die Niederlande schon lange erfolgreich gegen Vogelgrippe impfen, hält die Bundesregierung an ihrem strikten Anti-Impf-Kurs fest. Demgegenüber fordern wir, Geflügelhaltern das Impfen auch in Deutschland auf freiwilliger Basis zu ermöglichen. (...)
(...) Nach den bisher gewonnenen Ergebnissen kann man zurzeit eine Impfung nicht befürworten, da offenbar auch zweimal geimpfte Tiere nach einer Belastungsinfektion noch eine so große Virusmenge ausscheiden, dass nicht infizierte Hühner sterben. Außerdem kann bis jetzt nicht sicher ausgeschlossen werden, dass eine Verbreitung des hochpathogenen Feldvirus unter einer Impfdecke stattfindet. (...)
(...) Zum Schutz vor der Geflügelpest fordern Sie, flächendeckend Impfungen durchzuführen, aus meiner Sicht wären Impfungen dann in Erwägung zu ziehen, wenn dadurch die Geflügelpest wirksam bekämpft werden könnte. Studien haben ergeben, dass geimpfte Tiere nach einer Belastungsinfektion noch eine so große Virusmenge ausscheiden, dass Hühner, die noch keinen Kontakt zu geimpften Tieren hatten, starben, die Verbreitung der Geflügelpest kann also auch nach einer Impfung nicht sicher ausgeschlossen werden. (...)