Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 19.06.2026 von Dietmar Bartsch Die Linke
Antwort 09.07.2026 von Matthias Miersch SPD
Modelle zur Teilung ehezeitlicher Rentenansprüche sollten die eigenständige Alterssicherung, insbesondere von Personen mit unterbrochenen oder schlechter vergüteten Erwerbsbiografien, nicht verschlechtern.
Antwort 21.06.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Anfragen über „Abgeordnetenwatch“ werden nicht mehr bearbeitet.
Antwort 02.07.2026 von Katharina Dröge BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aktuell gibt es kein verpflichtendes Rentensplitting, und auch im Bericht der Rentenkommission finden sich hierzu keine konkreten Vorschläge.
Antwort 18.06.2026 von Simone Borchardt CDU
Ein verpflichtendes Rentensplitting darf Erwerbsbiografien von Frauen nicht verschlechtern, sondern muss Altersarmut gezielt verhindern.
Antwort ausstehend von Gregor Gysi Die Linke