Sehr geehrter Herr Bartsch, wie kann ein verpflichtendes Rentensplitting für Ehepaare allen Lebensrealitäten differenziert gerecht werden statt Frauen trotz Arbeit in die Altersarmut zu bringen?
Das verpflichtende Rentensplitting für Ehepaare hat massive Haken. Ich habe mit 42 Jahren einen 53 Jahre alten Mann geheiratet. Ich werde in unserer Ehe noch 25 Rentenpunkte erarbeiten mit 1 Rentenpunkt pro Jahr, mein Mann mit 1,4 Rentenpunkten pro Jahr in 14 Jahren aber nur noch 19,5 Rentenpunkte aufgrund des Altersunterschiedes. In den Jahren vor der Ehe habe ich trotz Vollzeit nur 0,3 bis 0,5 Rentenpunkte pro Jahr erworben aufgrund der schlechten Bezahlung in der Physiotherapie. Mit 42 Jahren kam ich erst in den Genuss eines Tarifvertrages mit einem solidem Gehalt. Mein Mann hat immer konstant gut verdient mit 1,4 Rentenpunkten pro Jahr. Seine Rente betrüge 2.400 Euro brutto, meine 1400 Euro brutto. Beim Rentensplitting müsste ich aber dann 2,75 Rentenpunkte an meinen Mann abgeben aufgrund der Differenz von 5,5 Punkten innerhalb unserer Ehe! Das würde meine Altersarmut verschärfen trotz 42 jähriger Arbeit in Vollzeit als schlechter verdienende Ehefrau. Wie kann das gerecht sein?
Sehr geehrte Frau M.,
wie Sie habe ich Medienberichte zur Kenntnis genommen, wonach in der Rentenkommission offenbar über ein verpflichtendes Rentensplitting diskutiert wird. Ob dem tatsächlich so ist und ob die Bundesregierung dies in der Folge umsetzen wird, vermag ich nicht einzuschätzen. Klar ist aus meiner Sicht, dass ein solches Modell nur mit langen Übergangsfristen und Bestandsschutz für heutige Witwen und Witwer umgesetzt werden könnte.
Ich würde einen solchen Vorschlag ablehnen – er würde für viele betroffene Personen eine Verschlechterung bedeuten. Eine verpflichtende Umstellung auf ein Rentensplitting, also ein Modell, bei dem nur noch Ansprüche auf Grundlage von Beiträgen bestehen, die während der Ehe vom Partner erworben wurden, könnte nach mir bekannten Berechnungen dazu führen, dass Hinterbliebenenrenten geringer ausfallen würden als heute. Gerade Frauen würde dies, wie von Ihnen beschrieben, empfindlich treffen. Speziell in den westdeutschen Bundesländern würde eine Kürzung der Witwenrente das Problem der Altersarmut weiter verschärfen. Ein solcher Vorschlag wäre weder gerecht noch würde er eine Reform darstellen. Er wäre ein reiner Kürzungsvorschlag und ist damit aus meiner Sicht nicht akzeptabel.
Es braucht auch aus der Rentenkommission Vorschläge, um die gesetzliche Rente gerechter, leistungsfähiger und dauerhaft sicher zu machen. Vorschläge wie der offenbar diskutierte würden die Legitimation der gesetzlichen Rente weiter schwächen.
Freundliche Grüße
Dr. Dietmar Bartsch
