(...) Wer wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt wird, verliert automatisch sein passives Wahlrecht, kann also nicht gewählt werden. Wer allerdings wegen eines Vergehens verurteilt wird, verliert dieses passive Wahlrecht nicht. Das gilt auch dann, wenn die Strafe über einem Jahr Freiheitsentzug liegt. (...)
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(...) Alle in Deutschland lebenden Menschen sollten unabhängig von ihrer Herkunft bei allen Wahlen mitentscheiden dürfen. Viele wohnen schon viele Jahre hier und zahlen ins Steuer- und Sozialversicherungssystem ein. (...)
(...) Meine Gegenstimme war ein Fehler. Dementsprechend habe ich nach der Abstimmung sofort meine Stimmabgabe korrigieren und das Missverständnis klären lassen. (...)
(...) das ist eine Frage, die Ihnen einzig und allein der kommunale Wahlleiter beantworten kann und sollte. Denn hier geht es um die rechtssichere Abwicklung der Briefwahlen und der entsprechenden Ausführung der wahlrechtlichen Regelungen. Aus diesen sollte sich Politik heraus halten, da für die Umsetzung der Wahlgesetze die Verwaltungen und in dem Fall die Wahlleiter zuständig sind. (...)
(...) Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass unser Büro auf Anfragen über abgeordnetenwatch.de und andere Internetforen mit diesem Standardschreiben antwortet. (...)