Antwort 18.05.2022 von Nina Lerch SPD
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Unbeachtet dessen können Privatpersonen und private Veranstalter/Betreiber nach wie vor Schutzmaßnahmen vornehmen oder auch einfordern. Das Hausrecht gilt immer.
Und es steht absolut in den Sternen, wie eine Impfpflicht durchgesetzt und kontrolliert werden kann.
Ihre Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten, weil ich nicht Karl Lauterbach bin.
Auf der betreffenden Website des Auswärtigen Amts (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/schweden-node/schwedensicherheit/210708) und der Deutschen Botschaft in Schweden (https://stockholm.diplo.de/se-de/corona/2327316) finden Sie weitergehende Informationen zu Ein- und Ausreisen.