Antwort 22.05.2024 von Gregor Gysi Die Linke
Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.
Da das Bürgergeld das Existenzminimum darstellt und verfassungsgerichtlich entsprechend geschützt ist, dürfte diese Regelung verfassungswidrig sein.
Ist erhebliches Vermögen vorhanden, das auch verfügbar ist, ist dies unter Beachtung bestimmter Freigrenzen zur Deckung des Lebensunterhalts einzusetzen.
Ich setze mich für ein soziales Klimageld ein, von dem insbesondere Personen mit geringen und mittleren Einkommen profitieren. Dies hätte den Vorteil, dass die Einnahmen an jene Personen ausgeschüttet würden, die infolge der CO2-Bepreisung - relativ zu ihrem Einkommen - am stärksten belastet werden.