Antwort 07.09.2021 von Gabriele Katzmarek SPD
Selbstverständlich unterstütze ich das Recht einer jeden Person in Deutschland, sich frei für eine Behandlungsmethode entscheiden zu können.
Selbstverständlich unterstütze ich das Recht einer jeden Person in Deutschland, sich frei für eine Behandlungsmethode entscheiden zu können.
Psychische Gesundheit ist eine wesentliche Voraussetzung für Lebensqualität, Leistungsfähigkeit und soziale Teilhabe.
as Berufsbild des Heilpraktikers bzw. der Heilpraktikerin für Psychotherapie stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Angebot der Beratungsstellen der niedergelassenen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie der Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie dar.
mir erschließt sich der Hintergrund der Frage nicht.
Heilpraktiker*innen sollten Behandlungen übernehmen dürfen, für die sie eine entsprechende Ausbildung absolviert haben.