Label
Sie sprechen von Priorisierung nach Schweregrad. Wo genau im Gesetzentwurf steht ein Mechanismus, der hochfrequente Therapien für Schwerkranke schützt, wenn das gedeckelte Budget erschöpft ist?

Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU
100 %
194 / 194 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Axel F. •

Sie sprechen von Priorisierung nach Schweregrad. Wo genau im Gesetzentwurf steht ein Mechanismus, der hochfrequente Therapien für Schwerkranke schützt, wenn das gedeckelte Budget erschöpft ist?

In Ihrer Antwort an Daniela S. weichen Sie der konkreten Frage aus. Gefragt war nicht, ob "jede Budgetierung automatisch gegen Patienten gerichtet" sei – das hat niemand behauptet. Gefragt war konkret, ob die Budgetierung hochfrequente Psychotherapien für schwer kranke Menschen wirtschaftlich erschwert.

Sie argumentieren, es gehe um Priorisierung, damit dringliche Fälle Vorrang haben. Der Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sieht jedoch die Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung vor – also eine Deckelung des Gesamtvolumens. Ist dieses Budget erschöpft, werden Leistungen nur noch anteilig vergütet, unabhängig vom Schweregrad. Gerade hochfrequente Langzeittherapien für schwer Erkrankte sind davon am stärksten betroffen, weil sie die meisten Sitzungen erfordern.

Ich bitte daher um eine präzise Antwort: An welcher Stelle des Gesetzes ist die von Ihnen beschriebene schweregrad-orientierte Steuerung konkret verankert?

Portrait von Simone Borchardt
Antwort von CDU

Die von mir beschriebene Priorisierung nach Schweregrad ist im Gesetzentwurf nicht als detaillierter Einzelfallmechanismus formuliert, der bei ausgeschöpftem Budget automatisch einzelne hochfrequente Psychotherapien von der Mengensteuerung ausnimmt. Das ist richtig.

Daraus folgt aber nicht, dass der Gesetzgeber jede einzelne Versorgungssituation im Gesetz selbst ausregeln müsste. Genau das wäre aus meiner Sicht der falsche Weg. Aufgabe des Gesetzgebers ist es, verlässliche Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges und finanzierbares Gesundheitssystem zu setzen. Die konkrete Ausgestaltung von Indikation, Behandlungsumfang, Richtlinien, Bedarfsplanung und Honorarverteilung liegt im System der gesetzlichen Krankenversicherung nicht beim einzelnen Bundestagsabgeordneten, sondern in der gemeinsamen Selbstverwaltung, insbesondere beim Gemeinsamen Bundesausschuss, den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertragspartnern der Versorgung.

Der Gesetzentwurf setzt an einer anderen Stelle an. Er soll die Ausgabendynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung bremsen und die Beitragszahler vor immer weiter steigenden Zusatzbeiträgen schützen. Die gesetzliche Krankenversicherung steht finanziell erheblich unter Druck. Wer einzelne Leistungsbereiche dauerhaft aus der Steuerung herausnimmt, verschiebt die Last am Ende auf Versicherte und Arbeitgeber.

Eine Rückführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung bedeutet eine stärkere Einbindung in die reguläre Mengen- und Ausgabensteuerung. Das ist politisch gewollt. Psychotherapie kann nicht dauerhaft vollständig von jeder Steuerung ausgenommen werden, während alle anderen Leistungsbereiche ihren Beitrag zur Stabilisierung leisten müssen.

Ihre Sorge betrifft die Frage, ob hochfrequente Behandlungen wirtschaftlich unattraktiver werden können. Dieses Risiko wird von Berufsverbänden vorgetragen. Ich nehme diese Einwände zur Kenntnis. Ich teile aber nicht die Schlussfolgerung, dass deshalb jede bisherige Sondervergütung unverändert fortgeführt werden muss.

Gerade die bestehenden Versorgungsprobleme zeigen, dass das heutige System nicht effizient genug ist. Lange Wartezeiten, regional ungleicher Zugang und nicht bediente Bedarfe sprechen nicht für ein System, das man unangetastet lassen sollte. Mehr Geld allein löst diese Probleme nicht automatisch. Entscheidend ist, dass vorhandene Ressourcen so eingesetzt werden, dass schwer erkrankte Menschen schneller Hilfe bekommen.

Priorisierung bedeutet deshalb nicht, dass der Gesetzgeber im Gesetzestext jede einzelne Therapiestunde nach Schweregrad schützt. Priorisierung bedeutet, dass die Versorgung insgesamt stärker auf Bedarf, Dringlichkeit und Wirksamkeit ausgerichtet werden muss. Dazu gehören klare Indikationsstellung, bessere Steuerung des Zugangs, mehr Gruppentherapie dort, wo sie fachlich geeignet ist, und eine Versorgung, die schwere Fälle nicht durch ineffiziente Strukturen verdrängt.

Ich halte es für falsch, aus jeder Budgetierung automatisch eine Gefährdung schwer kranker Menschen abzuleiten. Ebenso falsch wäre es, die berechtigte Sorge um schwer Erkrankte als Argument gegen jede Reform zu verwenden. Der Gesetzgeber muss das Gesamtsystem im Blick behalten. Versorgungssicherheit gehört dazu. Beitragssatzstabilität ebenfalls.

Meine Position bleibt daher unverändert. Der Gesetzentwurf enthält keinen von Ihnen beschriebenen automatischen Schutzmechanismus für hochfrequente Therapien bei ausgeschöpftem Budget. Ein solcher Detailmechanismus ist aber auch nicht der Kern gesetzgeberischer Steuerung. Der Gesetzgeber setzt den Finanzierungsrahmen. Die konkrete Versorgungsausgestaltung muss innerhalb dieses Rahmens durch Selbstverwaltung und Versorgungspraxis erfolgen.

Wer mehr Leistungen, höhere Vergütungen und vollständige Herausnahme einzelner Bereiche aus jeder Budgetsteuerung fordert, muss die Gegenfrage beantworten, ob die Beitragszahler dafür dauerhaft stärker belastet werden sollen. Meine Antwort darauf lautet nein.

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Simone Borchardt
Simone Borchardt
CDU

Weitere Fragen an Simone Borchardt