Wäre eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung nicht für alle Beteiligten besser als die Option einer pauschalen Beihilfe?
Mit steigender Beitragsbemessungsgrenze und höheren Zusatzbeiträgen kann ein gesetzlich versicherter Beamter auf Bundesebene monatlich bald deutlich über 1000 Euro für seine Krankenversicherung zahlen.
Seit der Einführung der Versicherungspflicht im Jahr 2009 gibt es für Beamte die sich nicht aufgrund der Beihilfe günstig privat versichern können einen finanziellen Nachteil... denn die gesetzliche Versicherung bietet für Beihilfeberechtigte keinen entsprechend vergünstigten Tarif an. Beamte die sich gesetzlich versichern müssen zahlen somit stets den vollen Betrag.
Wäre ein günstiger GKV-Tarif für Beihilfeberechtigte denkbar, bei dem die GKV im Krankheitsfall nur jene Kosten übernimmt, die nicht von der Beihilfe des Dienstherrn übernommen werden? (... also ähnlich dem Prozess für PKV-Versicherte)
Vielen Dank für Ihren Vorschlag. Sie sprechen damit einen Punkt an, den ich durchaus für berechtigt halte. Die heutige Regelung kann für freiwillig gesetzlich versicherte Beamte zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen.
Der Grund liegt in der unterschiedlichen Systematik von Beihilfe, privater Krankenversicherung und gesetzlicher Krankenversicherung. Ein privat versicherter Beamter muss in der Regel nur den Teil seiner Krankheitskosten absichern, der nach der Beihilfe seines Dienstherrn verbleibt. Ein freiwillig gesetzlich versicherter Bundesbeamter zahlt dagegen grundsätzlich den vollständigen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl auch für ihn ein Beihilfeanspruch besteht. Einen klassischen Arbeitgeberanteil wie ein Arbeitnehmer erhält er auf Bundesebene nicht.
Ihr Gedanke, die gesetzliche Krankenversicherung bei Beihilfeberechtigten nur für den Teil der Kosten zuständig zu machen, den die Beihilfe nicht übernimmt, ist deshalb keineswegs abwegig.
Rechtlich wäre ein solches Modell grundsätzlich möglich. Es könnte allerdings nicht einfach von einzelnen Krankenkassen eingeführt werden. Dafür müsste der Gesetzgeber das Sozialgesetzbuch ändern. Auch das Beihilferecht des Bundes müsste entsprechend angepasst werden.
Dass eine solche Konstruktion grundsätzlich funktionieren kann, zeigt bereits die soziale Pflegeversicherung. Dort gibt es für Beihilfeberechtigte eine anteilige Absicherung. Die Verbindung aus Beihilfe und gesetzlicher Teilkostenversicherung ist unserem Sozialrecht also nicht völlig fremd.
Trotzdem wäre es aus meiner Sicht zu einfach, daraus unmittelbar einen Tarif mit beispielsweise 50 Prozent Beitrag und 50 Prozent Leistungsumfang abzuleiten.
Die gesetzliche Krankenversicherung funktioniert anders als die private Krankenversicherung. Der Beitrag richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen und nicht nach dem individuellen Krankheitsrisiko oder einem genau berechneten Leistungsumfang. Hinzu kommt die beitragsfreie Familienversicherung. Auch die Höhe der Beihilfe ist nicht bei jedem Menschen gleich. Sie kann sich etwa bei Kindern oder später im Ruhestand verändern.
Genau daraus ergeben sich einige Fragen, die man vor einer Reform beantworten müsste. Wie hoch müsste ein solcher Beitrag tatsächlich ausfallen? Wie werden Ehepartner und Kinder berücksichtigt? Was geschieht, wenn sich der Beihilfesatz verändert? Und welche Folgen hätte eine solche Regelung für den Gesundheitsfonds und den Risikostrukturausgleich?
Das sind keine unlösbaren Probleme. Man sollte sie aber auch nicht kleinreden.
Einen Punkt Ihres Vorschlags würde ich anders gestalten. Ich würde nicht das Abrechnungsverfahren der privaten Krankenversicherung auf die GKV übertragen. Gesetzlich Versicherte sollten nicht plötzlich sämtliche Rechnungen selbst einreichen und anschließend zwischen Krankenkasse und Beihilfestelle aufteilen müssen.
Wenn ein solches Teilkostenmodell eingeführt würde, sollte das Sachleistungsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten bleiben. Der Versicherte nutzt weiterhin seine Gesundheitskarte. Die Abrechnung zwischen Krankenkasse, Leistungserbringer und Beihilfeträger müsste möglichst direkt und automatisiert erfolgen. Andernfalls würden wir ein bestehendes Problem lösen und dafür neue Bürokratie schaffen.
Auch die Frage der Gerechtigkeit muss berücksichtigt werden. Ein solches Modell darf nicht dazu führen, dass Risiken einseitig in die gesetzliche Krankenversicherung verlagert werden. Ebenso muss gegenüber Arbeitnehmern nachvollziehbar bleiben, warum Beamte einen niedrigeren GKV Beitrag zahlen. Das ließe sich grundsätzlich damit begründen, dass die Krankenkasse bei ihnen auch nur einen Teil der Krankheitskosten trägt. Gerade deshalb müsste die Höhe des Beitrags aber sauber kalkuliert werden.
Ich halte Ihren Vorschlag deshalb für ernsthaft prüfenswert.
Er könnte eine bestehende Schieflage im System beseitigen. Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte finanzieren derzeit grundsätzlich eine Vollversicherung, während privat versicherte Beamte lediglich den nach der Beihilfe verbleibenden Teil absichern müssen. Daraus folgt allerdings noch nicht, dass ein Teilkostentarif automatisch besser oder günstiger wäre als eine pauschale Beihilfe.
Dafür fehlen bislang belastbare Berechnungen.
Vor einer Entscheidung müsste deshalb geklärt werden, wie ein solcher Beitrag ausgestaltet werden kann, welche finanziellen Folgen für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen und ob sich die Abrechnung mit der Beihilfe praktikabel organisieren lässt.
Den Grundgedanken halte ich jedoch für nachvollziehbar. Er verdient aus meiner Sicht eine sachliche Prüfung.
