Ziel ist es, dass wir das Selbstbestimmungsgesetz 2023 im Deutschen Bundestag beschließen.
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Wie ich bereits in meiner Antwort vom 09. Mai ausgeführt habe, bin ich zuversichtlich, dass wir das diskriminierende Transsexuellengesetz bis Ende des Jahres durch das Selbstbestimmungsgesetz ersetzen können.
Zum aktuellen Zeitpunkt gibt es noch keine Eckpunkte dazu, so dass ich Ihre Aussage, medizinische Aspekte würden ausgeklammert, weder bestätigen noch widerlegen kann
Mit dem Selbstbestimmungsgesetz wollen wir für trans* -, inter* und nonbinäre Menschen Regelungen zur amtlichen Vornamens- und Personenstandsänderung schaffen, ohne entwürdigende psychologische Zwangsbegutachtung vorauszusetzen.
Inwieweit medizinische Themen sowie Versorgungs- und Therapieansprüche Teil des Gesetzes werden, ist Gegenstand von laufenden Beratungen
Zunächst einmal finde ich es gut, dass Sie sich für die Anliegen anderer Menschen einsetzen und dies auch an mich als Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis, in dem Sie wohnen, herantragen.