Antwort 28.07.2026 von Thorsten Freudenberger CSU
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hat für mich höchste Priorität.
Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt hat für mich höchste Priorität.
Das Europäische Parlament hat über die Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entschieden. Diese Entscheidung sehe ich bei aller rechtsstaatlicher Kritik als notwendig an, da sie einen erheblichen Anteil an der Aufdeckung von strafbaren Handlungen geleistet hat.
Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an.
Die von Ihnen angesprochene Chat-Kontrolle der EU wird nicht im Niedersächsischen Landtag abgestimmt, weshalb ich hier keine Entscheidungsmöglichkeit besitze.