Chatkontrolle (CSA-Verordnung) – Welche Position vertritt Deutschland im Rat?
Sehr geehrte Frau Düber,
ich verfolge die Verhandlungen zur CSA-Verordnung (Chatkontrolle) mit großem Interesse und Sorge. Da ich digitale Kommunikationsdienste täglich beruflich und privat nutze, ist der Schutz vertraulicher Kommunikation für mich und meine Kunden aus dem Gesundheitswesen ein zentrales Grundrecht.
Daher meine Fragen:
Welche Weisung erteilt die Bundesregierung der Ständigen Vertretung in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung?
Wird diese Weisung veröffentlicht? Falls nicht, warum?
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Regelung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Justizministerin Hubig erklärte 2025, anlasslose Chatkontrolle müsse in einem Rechtsstaat tabu sein. Gleichzeitig heißt es aus dem BMI, dass es innerhalb der Bundesregierung keine Einigung gibt. Da eine Enthaltung im Rat erhebliches Gewicht hat, bitte ich um eine Antwort möglichst vor der nächsten Ratssitzung.
Mit freundlichen Grüßen
C. F.
Sehr geehrter Herr F.,
Ihre Fragen beziehen sich auf einen inzwischen überholten Verhandlungsstand zur dauerhaften CSA-Verordnung. Deutschland hat der Ratsposition bereits zugestimmt; die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dauern an. Die Haltung der Bundesregierung ist öffentlich dokumentiert.
Davon zu unterscheiden ist die aktuelle befristete ePrivacy-Ausnahmeregelung. Sie ermöglicht freiwillige Maßnahmen zur Erkennung von Missbrauchsdarstellungen, nimmt Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation jedoch aus.
Wirksamer Kinderschutz und der Schutz vertraulicher, sicher verschlüsselter Kommunikation müssen gleichermaßen gewährleistet sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hülya Düber, MdB
