Welche konkreten Erkenntnisse oder Voraussetzungen fehlen Ihnen für ein AfD-Verbotsverfahren – und worauf stützen Sie die Annahme, ein Scheitern würde die AfD stärken?

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Hülya Düber
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Frage von Tobias H. •

Welche konkreten Erkenntnisse oder Voraussetzungen fehlen Ihnen für ein AfD-Verbotsverfahren – und worauf stützen Sie die Annahme, ein Scheitern würde die AfD stärken?

Sie verweisen auf das laufende Verfahren zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz und darauf, dass man auf dessen fachliche Bewertung vertrauen müsse. Die Entscheidung, ob ein Verbotsverfahren geprüft bzw. eingeleitet werden soll, kann damit aus meiner Sicht aber nicht einfach an den Verfassungsschutz delegiert werden. Gerade bei einer Frage von dieser Tragweite braucht es eine eigenständige politische und verfassungsrechtliche Bewertung.

Auch Ihre Aussage, ein Scheitern würde der AfD in die Hände spielen und ihre „Opfererzählung“ stärken, erscheint mir bislang eher als Behauptung denn als begründete Einschätzung. Sie nennen keine konkreten Erkenntnisse, die diese Annahme stützen.

Deshalb würde mich interessieren, auf welcher belastbaren Grundlage Sie zu diesen beiden Einschätzungen kommen – und welche konkreten Voraussetzungen Sie derzeit noch als nicht erfüllt ansehen.

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Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Wie bereits in unserer bisherigen Korrespondenz ausgeführt, halte ich bei einem möglichen Parteiverbotsverfahren eine sorgfältige rechtliche und politische Abwägung für unerlässlich.

Ein Parteiverbotsverfahren ist eines der schärfsten Instrumente unseres Grundgesetzes und unterliegt bewusst hohen verfassungsrechtlichen Hürden. Für ein erfolgreiches Verfahren genügt nicht allein der Nachweis verfassungsfeindlicher Positionen. Erforderlich wäre eine belastbare Tatsachengrundlage, aus der sich ein aktiv kämpferisches Vorgehen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung sowie konkrete Anhaltspunkte für die Durchsetzbarkeit entsprechender Ziele ergeben.

Über die Einleitung eines Verbotsverfahrens entscheiden die antragsberechtigten Verfassungsorgane. Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden können dafür eine wichtige Grundlage sein, ersetzen aber nicht die politische und rechtliche Abwägung. Auch die möglichen Folgen eines Scheiterns vor dem Bundesverfassungsgericht müssen in eine verantwortliche Abwägung einbezogen werden. Ein erfolgloser Verbotsantrag könnte politisch als Entlastung der AfD wahrgenommen werden und die weitere Auseinandersetzung mit ihr erschweren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hülya Düber MdB

 

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