Wir werden uns dafür einsetzen, dass Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs auch in Zukunft verlässliche und wirksame Hilfen erhalten können.
Wir warten die Ergebnisse dieser Klageverfahren ab, bevor weitere Schritte bewertet werden können
Die Regelung wurde von der Bundesregierung geprüft und es gibt Gerichtsentscheidungen dazu - die Vereinbarkeit des § 37 Abs. 2 VersAusglG mit dem Art. 14 GG wurde mehrfach bestätigt. Politisch bin ich der Meinung, die Regelung ist ausgewogen und sorgt für Rechtssicherheit für alle betroffenen Parteien - obgleich ich das persönliche Gefühl der Benachteiligung nachvollziehen kann.
Verlässliche Vertraulichkeit ist eine Grundlage unserer Freiheitsrechte und Voraussetzung dafür, dass wir dem digitalen Raum vertrauen können.
Die Entscheidung, nicht für eine pauschale Neuauszählung zu stimmen, basiert auf dem Respekt vor unserem demokratischen und rechtlichen Verfahren.
Ich werde die Debatte im Parlament aufmerksam begleiten und mich für eine ausgewogene Reform einsetzen, die Energiewende, Bürgerinteresse und Bezahlbarkeit des Stroms zusammenbringt.