(...) „Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht. Das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss auch im kirchlichen Bereich gelten. (...)
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 15.08.2013 von Christine Lambrecht SPD
Antwort ausstehend von Till Mansmann FDP

Antwort 01.08.2013 von Uwe Pfenning BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Es gibt in der deutschen Berufswelt etliche Anachronismen wie z.B. die Ärztekammern, die Gerichtsbarkeit der kath. (...) Meines Erachtens sollten a) alle Arbeitsverhältnisse dem einheitlichen Bundesrecht unterliegen, um Vor- oder Nachteile, Privilegien oder Diskriminierungen abzubauen, b) demnach lehne ich die Besonderheiten des krichlichen Arbeitsrechtes ab und c) auch aller anderen Standesrechtsregelungen. (...)
Antwort ausstehend von Bruno Schwarz Die Linke

Antwort 31.07.2013 von Volker Gallandi FREIE WÄHLER
(...) auch wenn mir die Problematik nur aus der Presse bekannt ist, betrachte ich diese Strategie als nicht legitim. Ebenso verstoßen alle Versuche der Kirchen, die eigenen Mitarbeiter durch die Verweigerung von Grundrechten zu benachteiligen, gegen das Grundgesetz. (...)
Antwort ausstehend von Carina Gödecke SPD