m bspw. Mehrstaatlichkeit zugelassen wird, entfallen aufwendige Überprüfungen, was wiederum Personalkapazitäten freiwerden lässt. Die Personalkapazitäten einer Einwanderungsbehörde sind jedoch Ländersache.
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Die Verzögerungen bei den Einbürgerungsverfahren sind für die Betroffenen natürlich sehr ärgerlich und die Verfahren müssen schnellstmöglich beschleunigt werden. Wir hatten es in den vergangenen zwei Jahren mit zwei großen Herausforderungen zu tun. Die Corona-Pandemie und der völkerrechtswidrige Angriff Putins auf die Ukraine haben viel personelle Ressourcen gebunden und an vielen Stellen mussten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Sachgebieten für Unterstützungsleistungen abgestellt werden.

Sehr geehrter Herr M.,
Wie bereits im aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht soll es auch nach der Reform möglich sein, die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung durch sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ zu verkürzen.
Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann.
Im Normallfall verlieren Bürgerinnen und Bürger ihre ursprüngliche Staatsbürgerschaft, sobald sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben.