Antwort 22.09.2023 von Thomas Schnelle CDU
Ich werde meiner Aufgabe nachkommen, mich für den Verbotsantrag einzusetzen, sobald wir die Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen können.
Ich werde meiner Aufgabe nachkommen, mich für den Verbotsantrag einzusetzen, sobald wir die Verfassungsfeindlichkeit der AfD belegen können.


Ich muss als Abgeordneter zu anderen Mitteln greifen als die Petition.
Dass die AfD eine in großen Teilen staats- und demokratiefeindliche Gruppierung ist, steht für mich außer Frage. Ich bin allerdings der Meinung, dass ein Verbotsverfahren, das wahrscheinlich sehr lange dauern würde, der AfD zunächst einmal mehr nutzen könnte.