Antwort 19.06.2024 von Anton Hofreiter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Gebäudeenergiegesetz wurde mittlerweile mit zahlreichen Änderungen beschlossen.
Das Gebäudeenergiegesetz wurde mittlerweile mit zahlreichen Änderungen beschlossen.
Alternativ zur Antragsstellung in Eigenregie ist es auch möglich eine Vollmacht für Verwandte, einen Handwerksbetrieb oder den EEE zu erstellen.
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit zu rechnen.