Grundsätzlich planen wir durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes ein modernes Gesetz zu verabschieden, welches die Einbürgerungen sowohl für Antragsteller*innen, als auch für die zuständigen Behörden vereinfacht und somit die Verfahren beschleunigt
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Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage ist, sondern auch die Einbürgerungsverfahren in den Kommunen vor Ort beschleunigen sollte.
Wie Sie zu Recht anmerken, hat das FDP-Papier einige Themen aufgeworfen, die innerhalb der Koalition anders gesehen werden.
Dies sind Punkte, bei denen noch Uneinigkeit herrscht. Dennoch bin ich optimistisch, dass wir bald einen Erfolg bei diesem so wichtigen Thema vermelden können.
Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann.