Antwort 03.03.2025 von Mahmut Özdemir SPD
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zu aktuellen politischen Themen auch über ihre Satzungszwecke hinaus äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Gemeinnützige Organisationen dürfen sich zu aktuellen politischen Themen auch über ihre Satzungszwecke hinaus äußern, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden.
Die von Ihnen herangezogenen Proteste der Landwirte und des Bauernverbandes haben sich nicht gegen die Grünen gerichtet, sondern gegen die von der Ampel gesamthaft beschlossene Abschaffung der Agrardieselrückerstattung als eine Maßnahme im Bereich des eigenen Organisationszwecks, nämlich der Landwirtschaft.
Die Prüfung der rechtmäßigen Verwendung von Steuermitteln der Allgemeinheit ist eine Kernaufgabe des Parlaments.
Sehr geehrter Herr E.,
Jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der sich aus meinem Wahlkreis an mich wendet, bekommt von mir auch Antworten auf ihre oder seine Fragen.