Antwort 03.06.2024 von Marco Buschmann FDP
Vielmehr sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt, diesem Trend entgegenzuwirken.
Vielmehr sind wir als Gesellschaft insgesamt gefragt, diesem Trend entgegenzuwirken.
Gewalt ist zu verurteilen. Politische Stimmung sehr aufgeheizt, Diskurs selten möglich.
Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die einschlägigen Normen im Strafgesetzbuch das Recht auf körperliche Unversehrtheit ausreichend schützen.
Nichtsdestotrotz sind die Aufrufe zu den Demonstrationen gegen Rechtsextremismus von enormer Relevanz und werden nicht durch die Vorfälle bei der Demonstration in Gedenken an Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht delegitimiert.
Die Einrichtung eines Bürger- und Polizeibeauftragten für das Bundesland Hessen obliegt in diesem Falle alleinig dem Land Hessen.